Vorwort
Das Jugendrotkreuz Frankfurt (JRK) ist der eigenständige Jugendverband im DRK Bezirksverband Frankfurt am Main e.V. Es fördert das soziale Engagement junger Menschen, setzt sich für Gesundheit und Umwelt ein, handelt für Frieden und Völkerverständigung, und es führt junge Menschen an politische und gesellschaftliche Mitverantwortung heran. Seine Zielgruppe sind vor allem Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre, darüber hinaus auch junge Volljährige bis 26 Jahre. Kinder und Jugendliche sind als minderjährige Menschen sehr verletzlich für Gewalt, daher müssen wir sie besonders schützen. Jede Form der Gewalt – physisch, psychisch, sexuell und strukturell – gegenüber jedem Menschen ist bei der Tätigkeit im JRK falsch.
Die Arbeit im JRK lebt von der vertrauensvollen Beziehung der Menschen untereinander. Die Arbeit mit Menschen und am Menschen bietet eine persönliche Nähe und eine Gemeinschaft, in der Lebensfreude, Lernen und Handeln ihren Platz haben. Junge Menschen sollen im JRK Sicherheit, Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit, Mitgefühl und Anerkennung erleben. Das setzt Respekt, Wertschätzung und Vertrauen durch die handelnden Personen (Gruppenleiter:innen, Teamer:innen, Ausbilder:innen usw.) voraus. Sie müssen die Persönlichkeit und Würde der ihnen anvertrauten Menschen, von deren Angehörigen und aller ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter:innen achten. Deshalb verpflichten sich alle, die eine Funktion im JRK übernehmen oder aktiv an der Gestaltung von Angeboten mitwirken, zu den folgenden Verhaltensregeln.
Diese Selbstverpflichtung ist Teil des Schutzkonzepts für das JRK. Sie kann nicht durch eine andere, die beispielsweise im DRK verwendet wird, ersetzt werden. Wurde bereits ein anderer Kodex unterzeichnet, dann muss für die Mitwirkung im JRK diese Selbstverpflichtung zusätzlich abgegeben werden.
Selbstverpflichtung
Ich verpflichte mich heute, bei meiner Tätigkeit im JRK die folgenden Regeln stets einzuhalten:
- Ich weiß um die Verantwortung, die ich jungen Menschen gegenüber habe, weil ich eine Vertrauens- und Autoritätsstellung ihnen gegenüber habe. Diese Stellung nutze ich nicht zu meinem Vorteil aus, sondern schütze die jungen Menschen vor Schaden jeder Art. Bereits bei der Planung von Maßnahmen ziehe ich mögliche Risiken in Betracht, um sie, so weit wie möglich und sinnvoll, zu reduzieren.
- Ich übe bei meiner Tätigkeit im JRK keine Form der Gewalt gegenüber Menschen, Tieren und Gegenständen aus. Das umfasst physische (z.B. körperliche), psychische (z.B. emotionale) und sexuelle Gewalt.
- Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen ernst, indem ich die Intimsphäre und individuelle Persönlichkeit eines jeden Menschen respektiere. Soweit mir es im Einzelfall bekannt und für die Situation relevant ist, berücksichtige ich die soziale, ethnische und kulturelle Herkunft, die Weltanschauung, Religion, politische Überzeugung, sexuelle Orientierung, das Alters, das Geschlechts oder eine Behinderung. Dabei werde ich keinen Menschen aufgrund eines dieser Merkmale oder eines anderen anerkannten Diskrimierungsmerkmals benachteiligen, sondern die Vielfalt der Menschen und ihre Individualität offen positiv bewerten.
- Ich unterlasse jedes sexuelle und sexualisierte Verhalten mit mir anvertrauten jungen Menschen. Mir ist bekannt, wann solche Handlungen strafbar sind, bespielweise stets bei Kindern. Ich unterlasse das auch, wenn es nicht strafbar sein sollte. Ich werde sofort von meiner im JRK wahrgenommenen Funktion zurücktreten, wenn ich eine sexuelle Beziehung zu einem jungen Menschen aufnehme, der regelmäßig in meiner Obhut steht. Weiterhin werde ich auch gegenüber anderen im JRK oder DRK aktiven Menschen jedes sexuelle oder sexualisierte Verhalten sowie Nachstellungen jeder Art unterlassen, wenn sie dieses Verhalten nicht wünschen.
- Ich achte darauf, dass die mir anvertrauten jungen Menschen untereinander ihre persönlichen Grenzen und ihre Würde achten und dass sie keine Form von Gewalt ausüben. Dazu interveniere ich bei Grenzverletzungen, die offensichtlich ohne Einverständnis eines betroffenen Menschen geschehen, und thematisiere offen die Regeln für respektvolles und gewaltfreies Verhalten. Jedes strafbare Verhalten unterbinde ich umgehend, auch wenn eine handelnde Person noch nicht strafmündig ist.
- Ich schütze aktiv die Daten von Menschen im Jugendrotkreuz, mache sie keinen unbefugten Menschen zugänglich und nutze sie nicht für eigene Zwecke. Mir ist bekannt, dass personenbezogene Daten gesetzlich geschützt sind und ich bei einer Verletzung des Schutzes persönlich zur Haftung gezogen werden kann. Das schließt auch strafrechtliche Konsequenzen ein, nicht nur wenn ich als Berufsgeheimnisträger:in (z.B. Sozialpädagog:in, Arzt/Ärztin) für das JRK tätig bin.
- Erfolgreiche Arbeit mit jungen Menschen setzt Vertrauen voraus. Daher gehe ich mit Geheimnissen, die mir junge Menschen anvertraut haben, vertraulich um und spreche nur mit anderen Menschen darüber, wenn das im Interesse der jungen Menschen ist und ihr Wille respektiert wird.
- Ich nutze digitale Medien wie z.B. soziale Medien und Messenger so, dass ich dabei nicht die Rechte anderer Menschen verletze. Dabei beachte ich insbesondere das Recht am eigenen Bild und unterlasse es, junge Menschen ohne nachweisbare Rechtsgrundlage zu fotografieren, filmen oder solche Aufnahmen zu verbreiten. Gegen digitale Gewalt wie Cybermobbing, Sexting und Hetze nehme ich aktiv Stellung. Ich mache keine eigene Öffentlichkeitsarbeit für das JRK in sozialen Medien. Ich nutze weder E-Mail, noch Messenger noch andere Kommunikationsmittel, um betreuten jungen Menschen oder anderen im JRK oder DRK aktiven Menschen Nachrichten zu senden, die diese nicht wünschen.
- Ich fühle mich nicht nur für mein eigenes Verhalten verantwortlich, sondern achte ebenso auf das Verhalten anderer im JRK aktiver Menschen. Ihre Grenzüberschreitungen nehme ich bewusst wahr, vertusche diese nicht, sondern adressiere sie offen. Bei Bedarf beschwere ich mich auf dem Dienstweg darüber. Beim Verdacht auf einen sexuellen Übergriff wende ich mich immer an eine der kommunizierten Vertrauenspersonen im Verband oder an eine externe Beratungsstelle. Ihre Kontaktdaten finde ich auf der Website des JRK.
- Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden bin, es keine entsprechende Anklage gegen mich gibt und keine Strafverfolgungsbehörde (z.B. Staatsanwaltschaft, Polizei) bezüglich einer Straftat gegen mich ermittelt. Sollte sich das künftig der Fall sein, dann werde ich umgehend die JRK-Kreisleitung bzw. als Angehöriger der JRK-Kreisleitung die JRK-Landesleitung darüber informieren. Weiterhin versichere ich, dass ich niemals von einer DRK-Gliederung, einer anderen Hilfsorganisation oder einen anderen Wohlfahrtsverband als Mitglied ausgeschlossen oder als deren Beschäftigte:r aufgrund von Fehlverhalten entlassen wurde.