Ein Sanitätswachdienst ist organisierte Erste Hilfe bei einer Veranstaltung, um den Regelrettungsdienst zu entlasten und die Hilfeleistung zu verschnellern.
Minderjährige können keine Einsatzkräfte sein, die durch eine Auflage der Stadt Frankfurt vorgeschrieben sind, denn in den Auflagen steht immer ausdrücklich, dass es sich um volljährige Personen handeln muss. Minderjährige ab 16 Jahre können unter Wahrung der Aufsichtspflicht einen Einsatz begleiten, jedoch bei der Erfüllung eventueller Auflagen sind sie und ihre Betreuung (siehe unten) herauszurechnen.
Die Minderjährigen haben das Recht, den Sanitätswachdienst jederzeit zu verlassen, wenn es ihnen zum Beispiel zu belastend wird. Auch dann muss die Einsatzleitung ihre Aufsicht sicherstellen, d.h. jemand muss sie begleiten, betreuen und beschützen. Eine für den Einsatz benötigte Einsatzkraft kann das nicht machen, denn dann fehlt sie im Einsatz. Es braucht also zusätzliche Betreuer*innen für die Minderjährigen, und diese müssen für diese Aufgabe persönlich geeignet sein. Ein Sanitätstrupp mit einem*r Minderjährigen besteht deshalb immer aus mindestens vier Personen: Zwei Sanitäter*innen (Mindeststärke eines Sanitätstrupps), der*die Minderjährige und ein*e Betreuer*in.
Bei einem Sanitätswachdienst ist der*die Einsatzleiter*in für die Sicherheit und das Wohlergehen der minderjährigen Einsatzkräfte verantwortlich. Er*sie hat die Aufsicht und den Schutz der Minderjährigen zu organisieren, ohne das sanitätsdienstliche Einsatzziel zu gefährden. Zum Schutz gehört selbstverständlich auch der Schutz vor allen Formen der Gewalt, insbesondere auch vor sexualisierter Gewalt. Dazu ist dokumentiert ein Schutzkonzept nach den DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu implementieren.